Landesverband der Rassegeflügelzüchter Hessen Nassau  gegr. 1906 e.V.

Verein / Preisrichter zum Gelingen einer Schau

Zur besseren Kommunikation zwischen PR und AL bei der Abwicklung einer Rassegeflügelschau sollten die nachstehend aufgeführten Punkte, in Anlehnung an die allgemeinen Ausstellungsbestimmungen „AAB“ und die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Rassegeflügelpreisrichter „VDRP“, beachtet werden:

Preisrichterverpflichtung:
Anfragen ob der Termin noch frei ist, können telefonisch oder schriftlich (mit Rückporto) getätigt werden. Die endgültige Verpflichtung nach den AAB muß schriftlich vom Verein erfolgen und von den PR bestätigt werden. Nur was geschrieben ist, ist gültig, mündliche Abmachungen sind nicht bindend.

Erinnerung:
Rechtzeitig, ca. 14 Tage vor der Schau, sollte der PR an seine Zusage erinnert werden. Im Erinnerungsschreiben muss das Ausstellungslokal mit Straße, Haus Nr. (wg. Navigationsgerät, alternativ Wegbeschreibung) und der zugeteilten Rassen und Farbenschläge sowie der Tierzahl vorhanden sein. Weiterhin ist es ratsam auch die mit verpflichteten Kollegen aufzuführen, damit Fahrgemeinschaften gebildet werden können. Dies hilft der Ausstellungsleitung (AL) Kosten zu sparen.

Einteilung der Preisrichter:
Die Zuteilung der zu bewertenden Tiere soll nach Zulassung der Gruppen, der Erfahrung, der Rassenstärke, evtl. benannter SR oder Züchter der Rasse erfolgen. z.B.: Wassergeflügel, Hühner, Urzwerge, verzwergte Rassen, Kropftauben, Huhntauben, Farbentauben, Tümmler usw.

Berufung von PR – Obleuten:
Auf Ausstellungen, bei denen mehrere PR amtieren, sind nach Bedarf von den AL ein oder mehrere PR – Obleute zu berufen. Der Obmann hat gem. AAB Abs. VI 4. eine Aufsichtsfunktion. Hierunter fällt das Überwachen der Einhaltung des Standards, der AAB und der VDRP-Satzung, das Bestätigen der Note „V“ sowie Unstimmigkeiten im Rahmen des Bewertungsauftrages und in sachlichem Einvernehmen mit der AL zu klären. Preisrichter, die für dieses Amt berufen werden, müssen diese Berufung ernst nehmen und sich die Tiere vor Abzeichnung mit dem amtierenden PR ansehen, eine Handbewertung vornehmen und dann die Benotung absprechen. Absprachen unter den PR-Kolleginnen und Kollegen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung, nur darf es nicht zum Zerreden der Spitzentiere führen.

Vermittlungsstelle:
Die Vermittlungsstelle ist eine Serviceleistung der PV Hessen – Nassau für die Ausstellungsleitungen. Sie kann ab September eines jeden Jahres in Anspruch genommen werden. Wenn Kolleginnen/Kollegen unvorhergesehen ihren zugesagten Bewertungsauftrag nicht ausführen können, oder die AL durch das Meldeergebnis in Schwierigkeiten gerät.
Ein zweiter Bewertungsauftrag an einem Tag, kann nur dann genehmigt werden, wenn die Durchführung der Schau in Frage gestellt oder die Vermittlungsstelle keine Kollegin/keinen Kollegen mit der Gruppenzulassung mehr zur Verfügung hat.
Anschrift der PR- Vermittlungsstelle:
2. Vorsitzender Ingo Förster, Hauptstr. 169, 63110 Rodgau, Tel.: 06106/62222, Mobil: 0163/3171269, eMail: foersteringo22@aol.com

Zweitschaugenehmigungen
erteilt der 1. Vorsitzende Ronald Bube, Bergstr. 11, 63694 Limeshain-Himbach, Tel. 06048-953777, Email: ronaldbube@gmx.de, auf Anfrage des Preisrichters. Die Vermittlungs- und Genehmigungsgebühr beträgt EURO 20,–. Sie wird vom Preisrichter mit der Abrechnung der Gebühren von den Vereinen erhoben und mit dem Beitrag der PR verrechnet.

Bewertungsunterlagen:
Die AL übergibt dem PR für seinen Bewertungsauftrag, die Bewertungskarten, ein Rasseverzeichnis sowie die Bewertungs- und Preisliste. Ferner ist die Schaugenehmigung vorzulegen. Im Rasseverzeichnis müssen alle zu bewertenden Tiere in Rassen, Farbenschlägen und Alter sowie der Geschlechtsangabe (vor allem bei Tauben) 1,0 und 0,1 aufgeführt sein.

In der Bewertungsliste sind alle Käfig-Nr. einzutragen und mit dem Namen des Preisrichters und des zuständigen Obmanns zu versehen.

In der Preisliste sind alle zur Vergabe kommenden Preise von oben nach unten der Wertmäßigkeit aufzuführen. Dies garantiert, dass die besten Tiere auch die besten Preise erhalten. Eine Erläuterung zu den Abkürzungen von Sach- und Sonderpreisen ist vorzunehmen.

Die tätigen PR auf einer Schau haben Anspruch auf einen Katalog und freien Eintritt an den Besuchertagen. Daher sind die Eintrittskarte und der Kataloggutschein den Bewertungs-Unterlagen beizufügen.

PR – Anwärter:
Zur praktischen Aus- und Weiterbildung von PR müssen die Anwärter Schreib- und Probearbeiten unter Aufsicht von PR auf Ausstellungen absolvieren. Die Anwärter informieren die, auf denen sie sich mit einem PR verabredet haben. Die AL sind gehalten, den Anwärtern möglichst keine Absage zu erteilen.

Bewertungsarbeit:
Die abgeschlossene Bewertungsarbeit ist von den AL auf Vollständigkeit der Bewertungs- und Preislisten über den Eintrag der Noten und Preise zu überprüfen. Die AL bestätigt dem PR die ordnungsgemäße Arbeit durch Abzeichnen der Bewertungsliste und Aushändigung des Durchschlags. Die Schaumeldung an den LV ist vom Obmann/PR zu unterschreiben.

Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung des VDRP.

Preisrichter-Vereinigung Hessen-Nassau