mit LV-Zuchtbuchschau und LV-Jugendschau
Alsfeld Hessenhalle am 9. & 10. November 2024
Meldebogen zur Landesverbandsschau 2024 (der Meldebogen kann am PC ausgefüllt werden)
Liste der Hessischen Meister, sowie der Erringer der Großen Preise anlässlich der LV-Schau 2023 in Alsfeld
Einladung und Anmeldung der Sondervereine 2024
Hauptsonder-, Sonder- und Werbeschauen Alsfeld 2024
Hauptsonderschau |
SV der Amsterdamer Kröpfer Modenaclub Deutschland SV der Machenerokröpfer SV der Cochin-, Brahma- und Zwerg-Brahma SV der Langschan-Züchter SV der Niederrheiner und Zwerg-Niederrheiner SV der Züchter zur Erhaltung und Förderung der Frankfurter Zwerghühner |
Bezirkssonderschau/Gruppensonderschau |
SV der Barnefelder und Zwerg-Barnefelder, Bezirke Hessen und Kurhessen SV Deutscher Modeneser, Bezirk Mitte SV der Züchter des Zwerg-Hampshire Huhnes, Bezirk Hessen SV der Süddeutschen Farbentauben, Gruppe Hessen |
Sonderschau |
SV der Zwergentenzüchter SV Orpington SV der Bielefelder Zwerg-Kennhühner SV der Luchstaubenzüchter SV der Züchter Voorburger Schildkröpfer SV der Rheinländer und Zwerg-Rheinländer SV der Zwerg-Langschan Züchter SV der schwarzen Zwerg-Wyandotten SV der Persischen Roller SV der Züchter des Hampshire Huhnes SV der Vorwerk- und Zwerg-Vorwerkhühner |
Werbeschau |
LV Schauen 2025 und 2026 mit Zuchtbuch- und Jugendschau immer am 2. Novemberwochenende in Alsfeld.
Hier besteht somit Terminschutz!
Zur LV Schau 2024 unter der Leitung des LV Hessen-Nassau werden dringendst noch Helfer gesucht, da der KV dies nicht mehr mit seinem bisherigen Personal alleine stemmen kann. Interessenten werden gebeten sich bei dem LV-Vorsitzenden Jürgen Graßhoff zu melden.
Auch für die Folgejahre werden hierzu Helfer für den Auf- und Abbau sowie Fütterung benötigt. Sollten Sie hier mit Ihrem Verein unterstützen können melden Sie sich ebenfalls schon heute für die Schauen der Folgejahre. Die Gruppen sollten nach Möglichkeit immer aus 4 Personen bestehen. Die Einteilung wird dann zu gegebenem Zeitpunkt so gewählt das die Teams möglichst nur eine Anfahrt zur Durchführung Ihrer Tätigkeit haben.